Allgemeine Geschäftsbedingungen Michael Schiek – Mountains and More.
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:
Mountains
and More ist keine eigene Firma sondern eine Werbeplattform von Michael
Schiek. Sie buchen bei den Angeboten immer direkt bei Michael Schiek
als selbstständigen Bergführer.
Michael Schiek – Mountains and
More erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für
alle Rechtsbeziehungen zwischen Michael Schiek – Mountains and More und
den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als
Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug
verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht
ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Die in den
Programmen bzw Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom
Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger
selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist
jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des
einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu
wahrheitsgemäßen Angaben Michael Schiek – Mountains and More gegenüber.
Aufgrund
der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt
einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den
Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich
das Recht vor die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft
ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten
Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und
Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen
des geplanten Programmziele oder Gipfels abgeben werden. Entscheidungen
hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über
Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von
Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und
des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil,
Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für
aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz,
Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers
unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht
werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von
Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung
hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen.
Aufgrund der
besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour
verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages,
sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als
verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu
unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der
Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur
Verantwortung gezogen werden.
2. Vertragsabschluss:
Der
Bergführervertrag zwischen dem Gast und Michael Schiek – Mountains and
More kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen
Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt
und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann
schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind
rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer
haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die
Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im
Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung
einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch
solidarisch zur ungeteilten Hand.
Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen
unvorhersehbarer
Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern.
Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht
vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf
nicht immer garantiert werden.
Mit der Anmeldung ist eine
Anzahlung von 20% zu leisten, die Restzahlung hat bis spätestens 14 Tage
vor Tourantritt auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei
einzulangen. In Ausnahmefällen und nur unter ausdrücklichem
Einverständnis von Michael Schiek – Mountains and More kann auch
Barzahlung vor Ort vor Tourantritt vereinbart werden.
3. Wechsel in der Person des Gastes:
Sofern
der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das
Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle
Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung Michael Schiek
– Mountains and More binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin
mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch
unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung
entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen
der Übertragung durch Michael Schiek – Mountains and More ist aus
sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl:
Alle
Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die
angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall,
so ist Michael Schiek – Mountains and More berechtigt, bis 7 Tage vor
Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte
Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf
die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit
einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem
neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag
zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung
seitens des Michael Schiek – Mountains and More besteht jedoch nicht.
5. Versicherungen:
Michael
Schiek – Mountains and More verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B.
Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von
den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe
Kosten anfallen können, die von den zuständigen
Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und
daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der
Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen. Es
besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst
für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung:
Der
Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen
Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass
ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in
angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies
möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden
Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den
Bergführer. Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes
begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B.
eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition,
udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
7. Schadenersatz:
Im
Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis
obliegenden Pflicht ist Michael Schiek – Mountains and More den Gästen
gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum
Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich
verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Michael Schiek – Mountains
and More haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso
ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen
Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der
zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an
den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an
Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt.
Michael
Schiek – Mountains and More kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen,
Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der
Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit,
Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben,
übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich
akzeptiert.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und
Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung
subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen
werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes
Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine
entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes
technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die
Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.
8. Rücktritt vom Vertrag:
Der
Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn entstehen keine
Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende
Kosten:
- bis 15 Tage vor Tourantritt 20% vom Honorar, mindestens aber 50 Euro Bearbeitungsgebühr
- 14. bis 07. Tag vor Tourantritt 50%
- 06. bis 01. Tag vor Tourantritt 80%
- ab 24 Stunden vor Beginn 100 % des jeweiligen Honorars.
Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 75% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen von Michael Schiek – Mountains and More einbehalten werden.
9. Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Muss Michael Schiek – Mountains and More aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorares wird rückerstattet.
10. Rücktritt seitens Michael Schiek – Mountains and More nach Antritt der Reise:
Michael Schiek – Mountains and More, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, Michael Schiek – Mountains and More gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
11. Änderungen des Vertrages:
Michael Schiek – Mountains and More behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses Michael Schiek – Mountains and More liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die, die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskostenkosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.
Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche Michael Schiek – Mountains and More gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.
Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Bergführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
12. Auskunftserteilung an Dritte:
Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
13. Datenschutz und Werbung:
Michael Schiek – Mountains and More ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke Michael Schiek – Mountains and More verwendet werden dürfen.
14. Schlussbestimmungen:
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand und Erfüllung ist Innsbruck.
Aktualisiert: Februar 2020
Preis und Programmänderungen vorbehalten
Irrtum vorbehalten